
Das Fördern von Frieden und Menschenrechten ist eine Priorität der Schweizer Aussenpolitik. Dabei steht der Schutz des einzelnen Menschen und seiner Würde im Mittelpunkt. Jeder Mensch soll ohne Angst, ohne Not und in Frieden leben können. Dafür engagiert sich die Schweiz nicht nur vor Ort, sondern auch in internationalen Organisationen.
Die Bundesverfassung erteilt der Aussenpolitik explizit den Auftrag, sich für die Achtung der Menschenrechte einzusetzen, die Demokratie zu fördern und zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker beizutragen (Artikel 54). Seit 2004 ist das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte in Kraft. Innerhalb des EDA ist die Abteilung Menschliche Sicherheit (AMS) für dessen Umsetzung zuständig.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben steht der AMS ein Rahmenkredit zur Verfügung, der alle vier Jahre im Rahmen der Botschaft zur Internationalen Zusammenarbeit vom Parlament bewilligt werden muss. Im Schlussbericht zur Botschaft der Internationalen Zusammenarbeit 2017 – 2020 berichtet die AMS über ihre Wirkung, erzielte Resultate und Herausforderungen. Die daraus gezogenen Lehren sind in die Botschaft 2021 – 2024 eingeflossen.
Schlussbericht zur Umsetzung der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020
Divisione Sicurezza umana DSU - Rapporto finale sull’attuazione del messaggio concernente la cooperazione internazionale 2017-2020 - Allegato DSU
Human Security Division HSD - Final report on the implementation of the Dispatch on Switzerland's international cooperation 2017–20 - HSD Annex
Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024: fokussierter und noch wirkungsvoller