Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten Stagiairesabkommen geschlossen, um jungen Berufstätigen die Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen Kenntnisse im Ausland zu ermöglichen. Ein solches Abkommen erleichtert den Weg zum Erhalt der Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung ohne Rücksicht auf die Lage am Arbeitsmarkt. Mit folgenden Ländern bestehen Abkommen:
Stagiereprogramme
Argentinien |
Philippinen |
Australien |
Russland |
Chile |
Südafrika |
Japan |
Tunesien |
Kanada |
Ukraine |
Monaco | USA |
Neuseeland |
Weiterführende Informationen
Wenn Sie ein Berufspraktikum absolvieren möchten, müssen Sie sich in erster Linie selbst um eine Stelle bemühen. Informationen und Tipps dazu finden Sie hier:
Wenn Sie einen Arbeitgeber gefunden haben, müssen Sie eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für Stagiaires (Trainee Exchange) beantragen. Weisen Sie ausländische Arbeitgeber auf bestehende Stagiairesabkommen hin und dass Sie das erforderliche Visum selber beschaffen können. Alle notwendigen Angaben dazu finden Sie in den Wegleitungen des Staatssekretariats für Migration (SEM):
Weitere Informationen finden Sie in den Länderdossiers des EDA: