Geburt in Spanien
Damit Sie eine in Spanien erfolgte Geburt im schweizerischen Personenstandsregister (Register Infostar) beurkunden lassen können, senden Sie uns folgende Dokumente im Original und nicht älter als 6 Monate. Jedes Dokument muss vom Zivilstandsregister ausgestellt werden, wo das Ereignis stattgefunden hat. Alle Originale werden in die Schweiz übermittelt und nicht zurückgegeben. Die Bearbeitungszeit in der Schweiz beträgt je nach Kanton bis zu 4 Monate.
falls die Eltern des Kindes verheiratet sind:
- Geburtsurkunde (certificado literal de nacimiento) vom zuständigen Zivilstandsamt (Registro Civil)
- Fotokopie Reisepass oder Identitätskarte, wenn vorhanden
- Fotokopie Reisepass der Eltern mit Adresse, E-Mail und Telefonnummer
falls die Eltern des Kindes nicht zusammen verheiratet sind:
- Geburtsurkunde (certificado literal de nacimiento) vom zuständigen Zivilstandsamt (Registro Civil)
- Fotokopie Reisepass oder Identitätskarte des Kindes, wenn vorhanden
- Geburtsurkunde (certificado literal de nacimiento) des ausländischen Elternteils
- Zivilstandsbestätigung (certificado de estado civil / fe de vida y estado) des ausländischen Elternteils
- Vaterschaftsanerkennung, falls diese auf der Geburtsurkunde nicht bereits aufgeführt ist
- Falls der ausländische Elternteil verheiratet, geschieden oder verwitwet ist, werden die Dokumente des jeweiligen Zivilstandes verlangt: Hochzeitsurkunde (certificado literal de matrimonio), Scheidungsurkunde (sentencia de divorcio) sowie Hochzeitsurkunde mit randvermerkter Scheidung (certificado literal de matrimonio con anotación marginal del divorcio),Todesurkunde (certificado literal de defunción) und Hochzeitsurkunde (certificado literal de matrimonio) des letzten Ehepartners
- Wohnsitzbestätigung (Empadronamiento) des ausländischen
- Fotokopie Reisepass oder Identitätskarte des ausländischen Elternteils
Spanische Zivilstandsurkunden können über die Internetseite des spanischen Justizministeriums (Ministerio de Justicia) beantragt werden.