Neue Einreisebestimmungen für die Schweiz per 08.02.2021
Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen für die Einreise in die Schweiz besondere Bestimmungen. Abhängig von der Art Ihrer Reise kann es sein, dass Sie ein Einreiseformular ausfüllen, einen negativen Test vorweisen und/oder in Quarantäne gehen müssen.
- Reisende aus Staaten und Gebieten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko haben bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorzuweisen und sich in eine 10-tägige Quarantäne zu begeben.
- Alle Personen, die mit dem Flugzeug in die Schweiz einreisen, haben einen negativen PCR-Test vorzuweisen.
- Das elektronische Einreiseformular ist verfügbar auf swissplf.admin.ch. Wichtig: Füllen Sie das Formular vor der Einreise in die Schweiz aus.
- Die Einreisequarantäne kann auf Anordnung der kantonalen Behörden und nach negativem Testergebnis ab dem 7. Tag verkürzt werden.
- Alle in die Schweiz Einreisende sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten zu hinterlegen. Davon ausgenommen sind Personen, die aus Staaten und Gebieten ohne erhöhtem Ansteckungsrisiko mit ihrem privaten Auto in die Schweiz einreisen.
Weitere Informationen können auf der Webseite des Bundesamt für Gesundheit entnommen werden.