Am 18. März 2020 hat der Bundesrat entschieden, dass Einreisen an den Schengen-Aussengrenzen mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich verboten werden. Die Schweiz folgt dabei der Praxis der anderen Schengen-Staaten. Auch zum jetzigen Zeitpunkt ist die Einreise an den Schengen-Aussengrenzen nach wie vor beschränkt. Daher hat die Schweizer Regierung noch kein Wiederaufnahmedatum für Schengen-Visumanträge angekündigt. Auch nationale Visa werden nur in Ausnahmefällen erteilt, etwa an visumspflichtige Familienangehörige von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern mit einem Anwesenheitsrecht in der Schweiz sowie an Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Gesundheitsbereich oder an Studentinnen und Studenten, die an einer Hochschule akzeptiert worden sind.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration.
Visa – Einreise in die Schweiz und Aufenthalt
Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln, grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden. Zuständig ist das Staatssekretariat für Migration (SEM).
Seit dem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens zu Schengen und Dublin zwischen der Schweiz und der EU (12. Dezember 2008) können die Vertretungen im Ausland je nach Aufenthaltsdauer und Reisezweck nachfolgende Kategorien von Visum erteilen. Bitte wählen Sie die Rubrik, welche für Sie zutrifft.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der englischen Seite.