Arbeitslosenversicherung für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Auslandschweizer/innen, die in einem EU/EFTA-Staat leben, müssen ihre Ansprüche grundsätzlich im letzten Beschäftigungsland geltend machen.
Bei einer Rückkehr aus einem nicht EU/EFTA-Staat gelten besondere Bestimmungen. Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeber:
Ratgeber «Rückkehr Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer»