Wichtiger Hinweis zu den Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19
Als Teil der Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 haben einzelne Schengen-Staaten Reisebeschränkungen eingeführt, auch an bestimmten Grenzen zwischen diesen Staaten. Je nach Entwicklung der epidemiologischen Situation innerhalb und ausserhalb der EU können die Reisebeschränkungen gelockert oder erneut eingeführt werden. Alle Reisenden sind dafür verantwortlich, die geltenden Reisebeschränkungen vor der Abreise zu überprüfen. Inhaber eines Schengen-Visums sind nicht automatisch berechtigt, in den Schengen-Raum einzureisen. Es sind die geltenden Reisebeschränkungen zu beachten. Weitere Informationen unter: Re-open EU
Der Schweizerische Bundesrat hat beschlossen, dass die Einreise in die Schweiz generell verboten ist (mit wenigen Ausnahmen). Wenn Sie im Besitz eines gültigen schweizerischen Visums Typ D sind, ist Ihnen die Einreise weiterhin erlaubt.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit VFS Global, um Ihren nationalen Visumantrag Typ D bei einer unserer Vertretungen einzureichen.
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.
Gesundheitsbezogene Massnahmen werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erlassen. Informationen über solche Massnahmen finden Sie auf der Homepage des BAG.
Sollten Sie weitere Fragen zu Visa-Angelegenheiten haben, kontaktieren Sie uns bitte über: