Zivilstandsereignis in Liechtenstein oder in der Schweiz:
Ein Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein sieht vor, dass das zuständige Zivilstandsamt des Landes, in dem ein Zivilstandsereignis erfolgt ist, die entsprechende Zivilstandsurkunde direkt an die Zivilstandsbehörde des anderen Landes übermittelt.
Damit auch das Auslandschweizerregister entsprechend angepasst werden kann, übermitteln Sie bitte eine Kopie (am besten per E-Mail) der entsprechenden Zivilstandsurkunde entweder
- an das Schweizerische Generalkonsulat in Vaduz
- oder an das Regionale Konsularcenter Wien
Vorsicht bei Doppelstaatsbürgerschaft
Falls eine Doppelstaatsbürgerschaft (Schweiz und Liechtenstein) vorliegt, ist es möglich, dass die Meldung an die Zivilstandsbehörde in der Schweiz nicht automatisch erfolgt. Bitte klären Sie dies im Zweifelsfall mit dem zuständigen Zivilstandsamt im Fürstentum Liechtenstein ab.
Zivilstandsereignis in einem anderen Land:
Wenden Sie sich
- entweder direkt an die Schweizer Vertretung im Ausland, die für das Land, in dem das Zivilstandsereignis erfolgte, zuständig ist
- oder an das Regionale Konsularcenter Wien (vie.rkc@eda.admin.ch), das Ihnen ebenfalls behilflich sein kann.