COVID-19
Informationen für Reisende in die Schweiz
Ab dem 15. Juni 2020 sind die Grenzkontrollen an allen Land- und Luftgrenzen zwischen der Schweiz und den Schengen-Staaten aufgehoben. Somit gelten wieder die gewöhnlichen Einreisebedingungen:
- für alle Staatsangehörigen eines Schengen-Staates
- für freizügigkeitsberechtigte Personen
- für nicht visumpflichtige Drittstaatsangehörige, die sich bereits legal im Schengen-Raum aufhalten
- für visumpflichtige Drittstaatsangehörige, die sich bereits mit einem Schengen-Aufenthaltstitel legal im Schengen-Raum aufhalten.
Akuelle Situation in der Schweiz
Transit in der Schweiz
Quarantänepflicht: Liste der Staaten und Gebiete
Quarantänepflicht für Einreisende aus Venetien ab 14.12.2020 und aus Emilia Romagna und Friaul-Julisch Venetien ab 01.02.2021
Einreise in die Schweiz - Staatssekretariat für Migration SEM
Informationen für Reisende nach Italien
Reisehinweise des EDA für Italien
Re-open EU - Italien - Informationen der Europäischen Union zur Wiederaufnahme des Reiseverkehrs
Einreise in Italien
Ab dem 9. Juli hat jede aus jedem beliebigen Land in Italien einreisende Person eine Eigenerklärung bei Kontrollen auszuhändigen. Wir empfehlenden sich auf der Webseite der einzelnen Regionen über zusätzliche Vorschriften vor Ort betreffend Einreisenden aus dem Ausland zu informieren.
FAQ - Häufig gestellte Fragen publiziert von der italienischen Regierung
Lebensbescheinigung AHV
Schweizer Bürger: Aufgrund der Pandemie COVID-19 akzeptiert die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf ausnahmsweise bis zum 30.04.2021 Lebensbescheinigung, welche von den Versicherten selbst ausgefüllt und unterzeichnet werden. Die Lebensbescheinigungen können anschliessend mit einer Kopie eines gültigen Ausweises direkt der ZAS per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: sedmaster@zas.admin.ch