Schweizerische Botschaft in Italien
Wichtige Information über die Schalteröffnung unserer Vertretung
Wir informieren die Kundschaft, dass die Schalter der Botschaft zum jetzigen Zeitpunkt nur nach Voranmeldung, von Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr, für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Termine können telefonisch unter +39(0)6 809 571 oder per E-Mail unter roma@eda.admin.ch beantragt werden.
Zurzeit werden Termine in unserer Vertretung nur im Falle einer ausgewiesenen Notwendigkeit vereinbart.
03.06.2020 - Information für die Kundschaft (PDF, 465.0 kB, Italienisch)
Information für Visakunden
COVID-19
Informationen für Reisende in die Schweiz
Ab dem 15. Juni 2020 sind die Grenzkontrollen an allen Land- und Luftgrenzen zwischen der Schweiz und den Schengen-Staaten aufgehoben. Somit gelten wieder die gewöhnlichen Einreisebedingungen:
- für alle Staatsangehörigen eines Schengen-Staates
- für freizügigkeitsberechtigte Personen
- für nicht visumpflichtige Drittstaatsangehörige, die sich bereits legal im Schengen-Raum aufhalten
- für visumpflichtige Drittstaatsangehörige, die sich bereits mit einem Schengen-Aufenthaltstitel legal im Schengen-Raum aufhalten.
Akuelle Situation in der Schweiz - Informationen des Bundesamts für Gesundheit
Quarantänepflicht: Liste der Staaten und Gebiete
Quarantänepflicht für Einreisende aus Venetien ab 14.12.2020 und aus Emilia Romagna und Friaul-Julisch Venetien ab 01.02.2021
Einreise in die Schweiz - Staatssekretariat für Migration SEM
Informationen für Reisende nach Italien
Reisehinweise des EDA für Italien
Einreise in Italien - Informationen des Ministero degli Affari Esteri
Aktuell hat jede aus jedem beliebigen Land in Italien einreisende Person eine Eigenerklärung bei Kontrollen auszuhändigen. Wir empfehlen Reisenden sich auf der Webseite der einzelnen Regionen über zusätzliche Vorschriften vor Ort zu informieren.
Lebensbescheinigung AHV
Schweizer Bürger: Aufgrund der Pandemie COVID-19 akzeptiert die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf ausnahmsweise bis zum 30.04.2021 Lebensbescheinigung, welche von den Versicherten selbst ausgefüllt und unterzeichnet werden. Die Lebensbescheinigungen können anschliessend mit einer Kopie eines gültigen Ausweises direkt der ZAS per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: sedmaster@zas.admin.ch
Warnung vor falschen Stellenausschreibungen
Hiermit möchten wir Sie auf Betrugsversuche im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen in der Schweiz hinweisen. Es handelt sich dabei um scheinbar seriöse Stellenausschreibungen, meistens für Anstellungen in sehr bekannten Luxushotels mit Sitz in der Schweiz.
Häufig wird als Referenz folgende E-Mail-Adresse angegeben: swissimmigration@consultant.com
Vorstellungsgespräche werden nicht vereinbart, sondern es wird zunächst die Kopie eines Ausweises und im Folgenden die Einzahlung eines ersten Betrags verlangt, auf die anschliessend eine weitere Aufforderung zur Überweisung einer beträchtlicheren Summe folgt. Des Weiteren fällt auf, dass die Benachrichtigungen in äusserst fehlerhaftem Italienisch formuliert sind.

Die Botschaft als offizielle Vertretung der Schweiz deckt mit ihren Aktivitäten alle Themenbereiche der diplomatischen Beziehungen zwischen den beiden Regierungen ab. Sie vertritt die Schweizer Interessen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Finanzen, Rechtsordnung, Wissenschaft, Bildung und Kultur.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der italienischen Seite.