In fast allen Staaten der Welt benötigen Ausländerinnen und Ausländer, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, eine Arbeitsbewilligung. Diese wird in der Regel nur erteilt, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt und der Arbeitgebende nachweist, dass keine einheimische Arbeitskraft verfügbar ist. In den EU-Staaten ist dies hingegen für Schweizerinnen und Schweizer dank den bilateralen Verträgen nicht notwendig.
Auf den folgenden Seiten sind alle wichtigen Informationen zusammen gestellt, die Ihnen bei der Suche und Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Ausland nützlich sein können.