COVID 19
In der Tschechischen Republik gelten weiterhin einige Einschränkungen. Für detaillierte Informationen und Ausnahmeregelungen konsultieren Sie bitte folgende Seiten:
Bei der Einreise aus der Schweiz besteht seit dem 09.11. eine
Meldepflicht und die Pflicht einen negativen RT-PCR-Test vorzulegen.(siehe weiter Link Innenministerium hier oben).
Einreise in die Schweiz: Ab dem 15.01., 00h00, müssen Reisende aus Tschechien nach der Einreise in die Schweiz in eine 10-tätige Quarantäne (Transit ausgenommen). Für detaillierte Informationen beachten Sie bitte folgende Webseite: Quarantänepflicht für Einreisende
Auf (schweizerischer) Bundesebene informiert das Bundesamt für Gesundheit BAG die Bevölkerung über Massnahmen gegen das neue Coronavirus COVID-19.
Was rät das EDA? Unter diesem Link finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, welche Reisende sowie Auslandschweizer ans EDA gerichtet haben.
Für dringende Anliegen kontaktieren Sie bitte die Helpline EDA (rund um die Uhr) Tel. +41 800 24-7-365
, +41 58 465 33 33
helpline@eda.admin.ch