12.06.2020 - Reisen in die Schweiz für bulgarische Staatsbürger ab 15.06.2020 erlaubt
Ab 15. Juni gilt wieder die volle Personenfreizügigkeit von allen EU-/EFTA-Staaten und Grossbritannien.
Bulgarien bleibt auch nach dem 15. Juni auf der Liste der Hochrisikoländer, was bedeutet, dass für Drittstaatsangehörige, die aus Bulgarien in die Schweiz einreisen wollen, weiterhin Beschränkungen gelten. Personen mit Freizügigkeitsrechten dürfen jedoch ab dem 15. Juni wieder in die Schweiz einreisen; dazu gehören bulgarische Bürgerinnen und Bürgrer, ihre Familienangehörigen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit sowie Drittstaatsangehörige, die von einem Unternehmen mit Sitz in diesen Ländern für maximal 90 Tage im Jahr in die Schweiz entsandt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesrats www.admin.ch.