Rumänien – Partnerland
des Schweizer Erweiterungsbeitrags
Lokale Website zum Erweiterungsbeitrag: www.swiss-contribution.admin.ch/romania
Bis Dezember 2014 werden in Rumänien Projekte im Umfang von 181 Millionen Schweizer Franken zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten genehmigt.
Begleitet wird die Projektumsetzung vom Schweizer Erweiterungsbeitrags Büro in Bukarest, das in engem Kontakt mit der Nationalen Koordinationsstelle (NCU) im Ministerium der öffentlichen
Finanzen steht.
Kurzporträt Rumänien
Informationen zur Umsetzung des Erweiterungsbeitrages in Rumänien
(Stand: 31. Oktober 2010, 2' 15'', Deutsch)
Themen
Sicherheit, Stabilität und Unterstützung von Reformen
Die Schweiz finanziert in diesem Themenbereich Aktivitäten zur Erfüllung des Schengener Besitzstandes, zur Bekämpfung von Menschenhandel und Korruption sowie zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit
in ländlichen Regionen. Gesundheitsreformen werden in den Bereichen medizinische Grundversorgung, Notfallmedizin und Rettungswesen, sowie Pädiatrie unterstützt. Im Weiteren steht die Förderung der
Zivilgesellschaft mit den thematischen Schwerpunkten Naturschutz, Erhalt der Biodiversität und soziale Dienste im Vordergrund. Schliesslich unterstützt die Schweiz auch Massnahmen zur verbesserten
Integration von Minderheiten, insbesondere von Roma, sowie bestehende und neue schweizerisch-rumänische Partnerschaften.
Umwelt und Infrastruktur
In diesem Bereich werden die Mittel des Erweiterungsbeitrags hauptsächlich dazu verwendet, die Basisinfrastruktur instand zu stellen und zu erweitern. Die Energieeffizienz soll verbessert, der
Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert werden. Für vier mittelgrosse Städte werden Ausrüstung und Wissen zur Verfügung gestellt, die erforderlich sind, damit die Städte das Pendant des Schweizer
Labels "Energiestadt" erhalten. Des Weiteren unterstützt die Schweiz Projekte im öffentlichen Transportwesen; hier geht es in erster Linie um die Modernisierung des Metrosystems in Bukarest.
Gefördert wird auch der Wissensaustausch zwischen öffentlichen Institutionen: Beispielsweise kann das Bundesamt für Umwelt das rumänische Umweltministerium bei der Umsetzung des internationalen
Göteborg-Protokolls zur Regelung der jährlichen Schadstoffemissionen unterstützen.
Förderung des Privatsektors
Im Vordergrund steht die Unterstützung für KMU durch verbesserten Zugang zu Finanzmitteln. Zudem sind Projekte vorgesehen, die Wissen in den
Bereichen a) Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, b) Korruptionsbekämpfung, c) Buchprüfung und Rechnungslegung und d) Administration von Steuern übermitteln. Weitere
Unterstützungsleistungen sind vorgesehen für die Exportförderung sowie für die Einführung von internationalen Standards und Normen.
Menschliche und soziale Entwicklung
Im Zentrum stehen die Stärkung des wissenschaftlichen Potenzials und die angewandte Forschung. Mit schweizerischen Fördermitteln werden u.a.
Stipendien erteilt und gemeinsame Forschungsprojekte unterstützt. Im Weiteren werden berufsorientierte Schulungen für Jugendliche an der Schwelle zum Berufsleben entwickelt und eingeführt. Im
Weiteren werden institutionelle Partnerschaften zwischen schweizerischen und rumänischen Partnern gefördert.
Projektauswahl und Auftragsvergabeverfahren
Allgemeine Infos zur Projektauswahl und dem Auftragsvergabeverfahren in den 12 Partnerländern in Deutsch:
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Infos zur Projektauswahl und dem Auftragsvergabeverfahren in Rumänien in Englisch und Rumänisch:
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(Website des Schweizer Erweiterungsbüros in Bukarest)
Projektausschreibungen in Englisch und/oder Rumänisch:
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(Website der rumänischen Koordinationsstelle)
Das bilaterale Rahmenabkommen mit Rumänien
Das Hauptabkommen hält im wesentlichen die Ziele des Beitrages, dessen Umfang, die Form und Verwendung der Unterstützung sowie die wichtigsten Bestimmungen zur Umsetzung des
Beitrages fest, welche in den Anhängen weiter präzisiert werden.
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Annex 1 des Rahmenabkommens beinhaltet die Grundsätze der Zusammenarbeit, beschreibt die wichtigsten strategischen Leitlinien für die Umsetzung und legt die thematische
Fokussierung fest.
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Annex 2 regelt die Prozeduren und Verantwortlichkeiten für das Gesamtprogramm im Detail, nämlich in Bezug auf Überwachung (Monitoring), Berichterstattung und Steuerung,
Buchprüfungen (Audits) sowie auf Evaluationen.
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In Annex 3 sind die Abwicklungsprozeduren für Projekte und Programme festgelegt. Die Prozeduren für die Projekteingabe, die Projektgenehmigung, die Projektrealisierung, die
Auszahlung, das Controlling und die Buchprüfungen (Audits) sind im Detail beschrieben und die entsprechenden Verantwortlichkeiten festgelegt.
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Annex 4 regelt die Abläufe und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der thematischen Fonds. Thematische Fonds kommen zur Anwendung, wenn in einem thematischen Bereich viele zum
Teil kleinere Projekte umgesetzt. werden. Dies betrifft die Bereiche Sicherheit, Gesundheit, Unterstützung der Zivilgesellschaft, Einbindung von Minderheiten, Bildung und Stipendien sowie
Partnerschaften.
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Annex 5 schliesslich führt die Prozeduren und Zuständigkeiten für spezielle Finanzierungsinstrumente, d. h. den Fonds für technische Unterstützung sowie für den so genannten
Projektvorbereitungsfonds auf.
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Das Abkommen zur Projektvorbereitungshilfe mit Rumänien
Die Projektvorbereitungshilfe (Project Preparation Facility) dient der Ausarbeitung der endgültigen Projektvorschläge, nachdem die vorläufigen Projekteingaben von der Schweiz bewilligt
worden sind. Dieses Abkommen wurde zwischen der Schweiz und Rumänien am 25. März 2011 in Bukarest unterzeichnet.
PPF Abkommen mit Rumänien (englisch: modifizierte Version vom 28. Dezember 2011)
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Die wichtigsten Kennzahlen zu Rumänien
Quelle: Eurostat (März 2011) Kontakte
Schweizer Botschaft in Rumänien |
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