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Rumänien – Partnerland des Schweizer Erweiterungsbeitrags


Lokale Website zum Erweiterungsbeitrag: www.swiss-contribution.admin.ch/romania

Bis Dezember 2014 werden in Rumänien Projekte im Umfang von 181 Millionen Schweizer Franken zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten genehmigt.

Begleitet wird die Projektumsetzung vom Schweizer Erweiterungsbeitrags Büro in Bukarest, das in engem Kontakt mit der Nationalen Koordinationsstelle (NCU) im Ministerium der öffentlichen Finanzen steht.
 


Kurzporträt Rumänien

Informationen zur Umsetzung des Erweiterungsbeitrages in Rumänien
(Stand: 31. Oktober 2010, 2' 15'', Deutsch)


Themen

Sicherheit, Stabilität und Unterstützung von Reformen
Die Schweiz finanziert in diesem Themenbereich Aktivitäten zur Erfüllung des Schengener Besitzstandes, zur Bekämpfung von Menschenhandel und Korruption sowie zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit in ländlichen Regionen. Gesundheitsreformen werden in den Bereichen medizinische Grundversorgung, Notfallmedizin und Rettungswesen, sowie Pädiatrie unterstützt. Im Weiteren steht die Förderung der Zivilgesellschaft mit den thematischen Schwerpunkten Naturschutz, Erhalt der Biodiversität und soziale Dienste im Vordergrund. Schliesslich unterstützt die Schweiz auch Massnahmen zur verbesserten Integration von Minderheiten, insbesondere von Roma, sowie bestehende und neue schweizerisch-rumänische Partnerschaften.

Umwelt und Infrastruktur
In diesem Bereich werden die Mittel des Erweiterungsbeitrags hauptsächlich dazu verwendet, die Basisinfrastruktur instand zu stellen und zu erweitern. Die Energieeffizienz soll verbessert, der Einsatz von erneuerbaren Energien gefördert werden. Für vier mittelgrosse Städte werden Ausrüstung und Wissen zur Verfügung gestellt, die erforderlich sind, damit die Städte das Pendant des Schweizer Labels "Energiestadt" erhalten. Des Weiteren unterstützt die Schweiz Projekte im öffentlichen Transportwesen; hier geht es in erster Linie um die Modernisierung des Metrosystems in Buka­rest. Gefördert wird auch der Wissensaustausch zwischen öffentli­chen Institutionen: Beispielsweise kann das Bundesamt für Umwelt das rumänische Umweltministerium bei der Umsetzung des internationalen Göteborg-Protokolls zur Regelung der jährlichen Schadstoffemissionen unterstützen.

Förderung des Privatsektors
Im Vordergrund steht die Unterstützung für KMU durch verbesserten Zugang zu Finanzmitteln. Zudem sind Projekte vorgesehen, die Wissen in den Bereichen a) Bekämpfung von Geldwä­scherei und Terrorismusfinanzierung, b) Korruptionsbekämpfung, c) Buchprüfung und Rechnungslegung und d) Administration von Steuern übermitteln. Weitere Un­terstützungsleistungen sind vorgesehen für die Exportförderung sowie für die Einfüh­rung von internationalen Standards und Normen.

Menschliche und soziale Entwicklung
Im Zentrum stehen die Stärkung des wissenschaftlichen Potenzials und die angewandte Forschung. Mit schweizerischen Fördermitteln werden u.a. Stipendien erteilt und gemeinsame Forschungsprojekte unterstützt. Im Weiteren werden berufsorientierte Schulungen für Jugendliche an der Schwelle zum Berufsleben entwickelt und eingeführt. Im Weiteren werden institutionelle Partnerschaften zwischen schweizerischen und rumänischen Partnern gefördert.


Projektauswahl und Auftragsvergabeverfahren

Allgemeine Infos zur Projektauswahl und dem Auftragsvergabeverfahren in den 12 Partnerländern in Deutsch:
mehr

Infos zur Projektauswahl und dem Auftragsvergabeverfahren in Rumänien in Englisch und Rumänisch:
mehr (Website des Schweizer Erweiterungsbüros in Bukarest)

Projektausschreibungen in Englisch und/oder Rumänisch:
mehr (Website der rumänischen Koordinationsstelle)


Das bilaterale Rahmenabkommen mit Rumänien

Das Hauptabkommen hält im wesentlichen die Ziele des Beitrages, dessen Umfang, die Form und Verwendung der Unterstützung sowie die wichtigsten Bestimmungen zur Umsetzung des Beitrages fest, welche in den Anhängen weiter präzisiert werden.
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Annex 1 des Rahmenabkommens beinhaltet die Grundsätze der Zusammenarbeit, beschreibt die wichtigsten strategischen Leitlinien für die Umsetzung und legt die thematische Fokussierung fest.
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Annex 2 regelt die Prozeduren und Verantwortlichkeiten für das Gesamtprogramm im Detail, nämlich in Bezug auf Überwachung (Monitoring), Berichterstattung und Steuerung, Buchprüfungen (Audits) sowie auf Evaluationen.
[en] (55 KB)

In Annex 3 sind die Abwicklungsprozeduren für Projekte und Programme festgelegt. Die Prozeduren für die Projekteingabe, die Projektgenehmigung, die Projektrealisierung, die Auszahlung, das Controlling und die Buchprüfungen (Audits) sind im Detail beschrieben und die entsprechenden Verantwortlichkeiten festgelegt.
[en] (55 KB)

Annex 4 regelt die Abläufe und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der thematischen Fonds. Thematische Fonds kommen zur Anwendung, wenn in einem thematischen Bereich viele zum Teil kleinere Projekte umgesetzt. werden. Dies betrifft die Bereiche Sicherheit, Gesundheit, Unterstützung der Zivilgesellschaft, Einbindung von Minderheiten, Bildung und Stipendien sowie Partnerschaften.
[en] (55 KB)

Annex 5 schliesslich führt die Prozeduren und Zuständigkeiten für spezielle Finanzierungsinstrumente, d. h. den Fonds für technische Unterstützung sowie für den so genannten Projektvorbereitungsfonds auf.
[en] (55 KB)



Das Abkommen zur Projektvorbereitungshilfe mit Rumänien

Die Projektvorbereitungshilfe (Project Preparation Facility) dient der Ausarbeitung der endgültigen Projektvorschläge, nachdem die vorläufigen Projekteingaben von der Schweiz bewilligt worden sind. Dieses Abkommen wurde zwischen der Schweiz und Rumänien am 25. März 2011 in Bukarest unterzeichnet.

 PPF Abkommen mit Rumänien (englisch: modifizierte Version vom 28. Dezember 2011)


Die wichtigsten Kennzahlen zu Rumänien

Zahlen 2010

Zahlen zum Erweiterungsbeitrag:
Schweizer Beitrag: 181 Mio. CHF (2009 – 2014)
EU-Fördergelder: 17,9 Mrd. Euro (2007–2013)
Generelle Informationen zum Land:
Bevölkerung: 21,5 Mio. Einwohner
Grösse: 238 391 km
Wachstumsrate (% des BiP): -1,3%
Export 43,6 Mrd. Euro (+ 17,2%)
Import 50,2 Mrd. Euro (+ 13,9%)
Kaufkraft im Verhältnis zum EU-Durchschnitt:

46% (2009)

Arbeitslosenrate 7,2%

Quelle: Eurostat (März 2011)


Kontakte

Nationale Koordinationsstelle / National Coordination Unit (NCU)

www.swiss-contribution.ro


Leiterin:
Cosmina Geabunea

Ministry of Public Finance
Apolodor 17, Street
District 5, Bucharest
Romania

Telefon: +40 21 319 98 58
Fax: +40 21 315 13 66
Mail: cosmina.geabunea@mfinante.ro

Schweizer Büro für die Umsetzung des Erweiterungsbeitrags

www.swiss-contribution.admin.ch/romania

Leiter: Thomas Stauffer

Ministry of Public Finance
Apolodor 17, Street
District 5, Bucharest
Romania

Telefon: +40 21 206 16 80
Fax: +40 21 206 16 20
Mail: bukarest@eda.admin.ch



Schweizer Botschaft in Rumänien


Weiterführende Informationen und Dokumente

Dokumente
  • Rumänien - Informationsblatt: "die wichigsten Tätigkeitsfelder"
    Download (PDF, 30 KB) [de]   [en]   [fr]  

Artikel und Pressemitteilungen