Liste mit den aktuellen öffentlichen Ausschreibungen
Liste mit den aktuellen Aufrufen zu Projekteingaben (Call for Proposals).
Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union wird über verschiedene Fonds umgesetzt, welche von allen Mitgliedstaaten über den EU-Haushalt finanziert werden. Die drei grössten Fonds sind der Kohäsionsfonds, der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung sowie der Europäische Sozialfonds.
Wenn an Stelle des Begriffs „Erweiterungsbeitrag“ die Begriffe „Kohäsionsfonds“ oder „Kohäsionszahlungen“ verwendet werden, ist dies irreführend. Die schweizerische Unterstützung hat nichts mit dem Kohäsionsfonds der EU zu tun. Die Schweiz leistet auch keine Kohäsionszahlungen an die EU. Mit ihrem Erweiterungsbeitrag finanziert die Schweiz in den zwölf neuen EU-Mitgliedstaaten konkrete und qualitativ hochstehende Projekte zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten. Damit unterstützt sie das EU-Ziel der Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion (Kohäsion = innerer Zusammenhalt), aber sie tut das auf ihre Weise. So werden die Projekte mit jedem Partnerland bilateral vereinbart, wobei die Schweiz die Finanzierungsentscheide autonom trifft. Zudem werden die Projekte von der Schweiz eng begleitet, unter anderem durch eigene Büros vor Ort. In der Regel finanzieren die Partnerländer mindestens 15% der Projektkosten selber. Die Schweizer Zahlungen von maximal 85% der Projektkosten erfolgen gestaffelt aufgrund der Rückerstattungsgesuche des Partnerlands, welches die entsprechenden zertifizierten Ausgabenbelege und Projektfortschrittsberichte einreichen muss.
Der Schweizer Erweiterungsbeitrag
Seit 2008 beteiligt sich die Schweiz an verschiedenen Projekten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU. Denn trotz hoher Wachstumsraten in den Jahren unmittelbar nach dem EU-Beitritt ist der Wohlstand in den neuen EU-Mitgliedsstaaten relativ niedrig und das Gefälle zur EU-15 vergleichsweise gross. Einige Partnerländer sind von den Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise hart getroffen worden, weshalb der Schweizer Beitrag besonders willkommen ist. Das Engagement der Schweiz im Rahmen der erweiterten EU ist Ausdruck von Solidarität. Gleichzeitig legt die Schweiz damit die Grundlage für solide wirtschaftliche und politische Beziehungen zu den neuen EU-Mitgliedsstaaten.
Informationen zum Schweizer Erweiterungsbeitrag
Eine Kurzpräsentation (5' 57'', deutsch):
Aufteilung der Mittel auf die Länder
Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage für diese Unterstützungsleistungen ist das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS, das vom Schweizer Volk am 26. November 2006 gutgeheissen wurde. Zuvor waren in einer unverbindlichen Vereinbarung (Memorandum of Understanding) vom 27. Februar 2006 zwischen der Schweiz und der EU die wichtigsten Grundsätze zum Schweizer Erweiterungsbeitrag festgelegt worden.
Disparitäten
Obwohl diese Länder den Übergang von der Zentralverwaltungs- zur Marktwirtschaft erfolgreich bewältigt haben, ist ihr Rückstand zu den EU-15-Mitgliedsstaaten in verschiedener Hinsicht noch beträchtlich. Das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen etwa ist in den neuen EU-Mitgliedsstaaten rund halb so hoch wie in der EU-15. Zur Unterstützung der neuen, 2004 zur EU gestossenen Mitgliedsstaaten stellt die Schweiz über einen Zeitraum von fünf Jahren (2007 - 2012) einen Betrag von insgesamt 1 Milliarde Franken zur Verfügung.
Bulgarien und Rumänien, die 2007 der EU zugestossen sind, unterstützt die Schweiz mit 257 Millionen Franken (2009 - 2014).
Thematische Schwerpunkte
Die neuen EU-Mitgliedsstaaten erhalten Mittel für Projekte in vier
Themenbereichen:
- Sicherheit, Stabilität und Unterstützung von Reformen;
- Umwelt und Infrastruktur;
- Förderung der Privatwirtschaft;
- Menschliche und soziale Entwicklung
In diesen Bereichen weisen die Partnerstaaten einen deutlichen Rückstand zur EU-15 auf. Die Unterstützung wird in erster Linie in wenig entwickelte Regionen fliessen. Im Zentrum der Projekte stehen eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung sowie der Luft- und Wasserqualität und Investitionen ins Bildungswesen und in Schulungen. Umgesetzt werden die Projekte in enger Zusammenarbeit mit den Partnerländern. Die Nationalen Koordinationsstellen (NCUs) in den verschiedenen Partnerländern prüfen die Projektanträge. Experten von DEZA und SECO entscheiden, welche Projekte die erforderlichen Mittel erhalten und koordinieren und beaufsichtigen die Umsetzung.
Das Engagement der Schweiz für die neuen EU-Mitgliedsstaaten ist ein Zeichen der Solidarität mit Europa. Als verantwortungsbewusster Partner versucht die Schweiz, einen Teil der Last zu tragen, indem sie die Wachstumsbemühungen in Ost- und Mitteleuropa unterstützt. Gleichzeitig legt die Schweiz damit die Grundlage für solide wirtschaftliche und politische Beziehungen zu den neuen EU-Mitgliedsstaaten. Durch den Beitrag der Schweiz verbessern sich auch die Geschäftsaussichten der Schweizer Unternehmen in diesen Zukunftsmärkten.
Vertiefende Informationen zum Erweiterungsbeitrag
Mehr zum Nutzen des
Erweiterungsbeitrages für die Schweiz und den Schweizer Interessen
Mehr zur budgetneutralen
Finanzierung des Erweiterungsbeitrages ohne Mehrbelastung der Steuerzahler und Kürzung der Südhilfe
Mehr zu den Grundsätzen der
operationellen Umsetzung und zum zielgerichteten Mitteleinsatz