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Zwischenbilanz zum Ende der Verpflichtungsperiode mit den EU-10 (2007-2012)
Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) haben 210 Projekte genehmigt. Die ersten Resultate sind bereits sichtbar und illustrieren, wie konkret und vielfältig die Ergebnisse der Schweizer Unterstützung sein werden.

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Projekte unter der Lupe
Öffentliche Ausschreibungen und Aufrufe zu Projekteingaben

Liste mit den aktuellen öffentlichen Ausschreibungen

Liste mit den aktuellen Aufrufen zu Projekteingaben (Call for Proposals).

Beteiligt sich die Schweiz mit ihrem Erweiterungsbeitrag am Kohäsionsfonds? Leistet sie Kohäsionszahlungen?

Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union wird über verschiedene Fonds umgesetzt, welche von allen Mitgliedstaaten über den EU-Haushalt finanziert werden. Die drei grössten Fonds sind der Kohäsionsfonds, der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung sowie der Europäische Sozialfonds.

Wenn an Stelle des Begriffs „Erweiterungsbeitrag“ die Begriffe „Kohäsionsfonds“ oder „Kohäsionszahlungen“ verwendet werden, ist dies irreführend. Die schweizerische Unterstützung hat nichts mit dem Kohäsionsfonds der EU zu tun. Die Schweiz leistet auch keine Kohäsionszahlungen an die EU. Mit ihrem Erweiterungsbeitrag finanziert die Schweiz in den zwölf neuen EU-Mitgliedstaaten konkrete und qualitativ hochstehende Projekte zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten. Damit unterstützt sie das EU-Ziel der Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion (Kohäsion = innerer Zusammenhalt), aber sie tut das auf ihre Weise. So werden die Projekte mit jedem Partnerland bilateral vereinbart, wobei die Schweiz die Finanzierungsentscheide autonom trifft. Zudem werden die Projekte von der Schweiz eng begleitet, unter anderem durch eigene Büros vor Ort. In der Regel finanzieren die Partnerländer mindestens 15% der Projektkosten selber. Die Schweizer Zahlungen von maximal 85% der Projektkosten erfolgen gestaffelt aufgrund der Rückerstattungsgesuche des Partnerlands, welches die entsprechenden zertifizierten Ausgabenbelege und Projektfortschrittsberichte einreichen muss.

Der Schweizer Erweiterungsbeitrag

Seit 2008 beteiligt sich die Schweiz an verschiedenen Projekten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU. Denn trotz hoher Wachstumsraten in den Jahren unmittelbar nach dem EU-Beitritt ist der Wohlstand in den neuen EU-Mitgliedsstaaten relativ niedrig und das Gefälle zur EU-15 vergleichsweise gross. Einige Partnerländer sind von den Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise hart getroffen worden, weshalb der Schweizer Beitrag besonders willkommen ist. Das Engagement der Schweiz im Rahmen der erweiterten EU ist Ausdruck von Solidarität. Gleichzeitig legt die Schweiz damit die Grundlage für solide wirtschaftliche und politische Beziehungen zu den neuen EU-Mitgliedsstaaten.



Informationen zum Schweizer Erweiterungsbeitrag
Eine Kurzpräsentation (5' 57'', deutsch):

 


Aufteilung der Mittel auf die Länder

Die Begünstigten sind die zehn neuen Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union (EU) am 1. Mai 2004 beigetreten sind. Seit 2009 unterstützt die Schweiz auch Bulgarien und Rumänien, welche die EU am 1. Januar 2007 aufgenommen hat. Die Mittel sind wie folgt aufgeteilt:
 
 
Die Aufteilung der jeweiligen Mittel orientiert sich am Verteilschlüssel, der bereits beim Beitrag des Nicht EU-Landes Norwegen zur Anwendung kam. Die Grundlage für die Berechnung bilden die Bevölkerungsgrösse sowie das Pro-Kopf-Einkommen der begünstigten Staaten.

Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage für diese Unterstützungsleistungen ist das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS, das vom Schweizer Volk am 26. November 2006 gutgeheissen wurde. Zuvor waren in einer unverbindlichen Vereinbarung (Memorandum of Understanding) vom 27. Februar 2006 zwischen der Schweiz und der EU die wichtigsten Grundsätze zum Schweizer Erweiterungsbeitrag festgelegt worden.

Disparitäten
Obwohl diese Länder den Übergang von der Zentralverwaltungs- zur Marktwirtschaft erfolgreich bewältigt haben, ist ihr Rückstand zu den EU-15-Mitgliedsstaaten in verschiedener Hinsicht noch beträchtlich. Das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen etwa ist in den neuen EU-Mitgliedsstaaten rund halb so hoch wie in der EU-15. Zur Unterstützung der neuen, 2004 zur EU gestossenen Mitgliedsstaaten stellt die Schweiz über einen Zeitraum von fünf Jahren (2007 - 2012) einen Betrag von insgesamt 1 Milliarde Franken zur Verfügung.

Bulgarien und Rumänien, die 2007 der EU zugestossen sind, unterstützt die Schweiz mit 257 Millionen Franken (2009 - 2014).

Thematische Schwerpunkte
Die neuen EU-Mitgliedsstaaten erhalten Mittel für Projekte in vier Themenbereichen:

In diesen Bereichen weisen die Partnerstaaten einen deutlichen Rückstand zur EU-15 auf. Die Unterstützung wird in erster Linie in wenig entwickelte Regionen fliessen. Im Zentrum der Projekte stehen eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung sowie der Luft- und Wasserqualität und Investitionen ins Bildungswesen und in Schulungen. Umgesetzt werden die Projekte in enger Zusammenarbeit mit den Partnerländern. Die Nationalen Koordinationsstellen (NCUs) in den verschiedenen Partnerländern prüfen die Projektanträge. Experten von DEZA und SECO entscheiden, welche Projekte die erforderlichen Mittel erhalten und koordinieren und beaufsichtigen die Umsetzung.

Projekte

Das Engagement der Schweiz für die neuen EU-Mitgliedsstaaten ist ein Zeichen der Solidarität mit Europa. Als verantwortungsbewusster Partner versucht die Schweiz, einen Teil der Last zu tragen, indem sie die Wachstumsbemühungen in Ost- und Mitteleuropa unterstützt. Gleichzeitig legt die Schweiz damit die Grundlage für solide wirtschaftliche und politische Beziehungen zu den neuen EU-Mitgliedsstaaten. Durch den Beitrag der Schweiz verbessern sich auch die Geschäftsaussichten der Schweizer Unternehmen in diesen Zukunftsmärkten.

öffentliche Ausschreibungen Aufrufe zu Projekteingaben


Vertiefende Informationen zum Erweiterungsbeitrag

Mehr zum Nutzen des Erweiterungsbeitrages für die Schweiz und den Schweizer Interessen

Mehr zur budgetneutralen Finanzierung des Erweiterungsbeitrages ohne Mehrbelastung der Steuerzahler und Kürzung der Südhilfe

Mehr zu den Grundsätzen der operationellen Umsetzung und zum zielgerichteten Mitteleinsatz

Mehr zur sozialen und wirtschaftlichen Situation in den Ländern der EU-Osterweiterung und der Kohäsionspolitik der EU und EWR-Staaten


Rechtsgrundlage

Mehr zu den Rechtsgrundlagen


Links

Die technische Ostzusammenarbeit der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA des Aussenministeriums

Die wirtschaftliche Ostzusammenarbeit des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO des Eidgenössisches Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Die schweizerische Europapolitik (Direktion für europäische Angelegenheiten DEA / EDA)