05.06.2009 - Pressemitteilung
Erweiterungsbeitrag an Bulgarien und Rumänien: Bundesrat überweist Botschaft an das Parlament
Der Bundesrat hat am 5. Juni 2009 die Botschaft zum Rahmenkredit für den Erweiterungsbeitrag zugunsten von Bulgarien und Rumänien an das Parlament überwiesen. Der Beitrag der Schweiz an den Abbau wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten beläuft sich auf insgesamt 257 Millionen Franken über fünf Jahre.
Der Bundesrat beantragt bei den eidgenössischen Räten einen Rahmenkredit von 257 Millionen Franken über eine Verpflichtungsperiode von 5 Jahren für den Beitrag der Schweiz zugunsten von Bulgarien
und Rumänien zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union. Davon sind 76 Millionen Franken für Bulgarien und 181 Millionen Franken für
Rumänien vorgesehen. Der Rahmenkredit stützt sich auf das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (BG Ost), das am 26. November 2006 durch das Volk angenommen wurde.
Am 1. Januar 2007 hat die Europäische Union (EU) Bulgarien und Rumänien als neue Mitgliedsländer aufgenommen. Die erfolgreiche Eingliederung Bulgariens und Rumäniens in die EU liegt auch im Interesse
der Schweiz. Das Schweizer Engagement ist deshalb nicht nur Ausdruck der Solidarität, sondern fördert auch die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu Bulgarien und Rumänien sowie zur
EU.
Wie beim derzeit laufenden Erweiterungsbeitrag an die im Jahr 2004 beigetretenen EU-Staaten (EU-10), erfolgt die Umsetzung des Beitrags für Bulgarien und Rumänien autonom durch die Schweiz. Die
wichtigsten Vorgaben und Grundsätze wurden zwischen der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union einerseits, und der Schweiz ande-rerseits, in der politischen Absichtserklärung vom
25. Juni 2008 festgelegt. Die Mittel werden zur Finanzierung von Projekten und Programmen in folgenden vier Hauptbereichen eingesetzt: Sicherheit, Stabilität und Unterstützung von Reformen; Umwelt
und Infrastruktur; För-derung der Privatwirtschaft sowie menschliche und soziale Entwicklung.
Die Umsetzung des Erweiterungsbeitrags an die EU-10 verläuft planmässig: Bis Ende Mai 2009 haben die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft
(SECO) insgesamt 30 Projekte im Gesamtbetrag von 120.7 Millionen Franken genehmigt, einschliesslich der Fonds für technische Unterstützung und zur Projektvorbereitung. 26 Projekte im Gesamtbetrag von
108.1 Millionen Franken, die provisorisch genehmigt worden sind, befinden sich im Stadium der Detailausarbeitung.
Für weiterführende Informationen:
Markus Spörndli, SECO, Kommunikationsbeauftragter Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Tel. ++41 (0)31 324 09 10
Information EDA, Tel. : 031 322 31 53; e-Mail info@eda.admin.ch
Botschaft über
den Beitrag der Schweiz zugunsten von Bulgarien und Rumänien zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union vom 5. Juni 2009
Bundesbeschluss über
den Beitrag der Schweiz zugunsten von Bulgarien und Rumänien zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union (Entwurf)
Weiterführende Informationen und Dokumente
- Jahresbericht 2008 zum schweizerischen Erweiterungsbeitrag
Download (PDF, 1285 KB) : [de] [en] [fr] - Webseite zum Schweizer Erweiterungsbeitrag
http://www.erweiterungsbeitrag.admin.ch/